Vertragsgrundlage
Alle Angebote der Abele Zeltvermietung GmbH sind freibleibend bis zum Festabschluss; ein gültiger Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde innerhalb der gesetzten Frist das von der Abele Zeltvermietung GmbH erhaltene Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgeschickt hat und durch uns bestätigt zurückerhält. Änderungen des Mietvertrages bedürfen Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Eigentum
Die gemieteten Zelthallen, Zeltzubehör, Equipment und Transportboxen sind Eigentum der Abele Zeltvermietung GmbH.
Baugrundrisiko / Baustelle
Für die Baustelle ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ober- und unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel und sonstige Hindernisse vor Baubeginn entfernt werden oder der Abele Zeltvermietung GmbH vor Baubeginn schriftliche Unterlagen vorzulegen, aus denen der genaue Verlauf unterirdischer Hindernisse ersichtlich sind. Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Mieterpflichten entstehen, haftet allein der Mieter. Der Mieter sorgt für ebenes, waagrechtes und für die Zelthallen bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand wieder her. Der Mieter sorgt für das Genehmigungsverfahren gemäß den örtlichen Bau- und Brandschutzvorschriften. Eventuell entstehende Erstabnahmekosten gehen zu Lasten des Mieters.
Transport – Lieferung / Aufbau – Abholung / Abbau
Die Anlieferung / Aufbau und Abholung / Abbau erfolgt im schriftlich vereinbarten Zeitraum. Die Abele Zeltvermietung GmbH kann für verspätete Lieferung basierend auf höhere Gewalt nicht haftbar gemacht werden. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände in unserem Lager dem Transportunternehmen übergeben worden sind. Die Anfahrtsmöglichkeiten, sowie das Baustellengelände müssen je nach Umfang der Lieferung für LKW‘s bis zu einem Gewicht von 40 Tonnen und einer Höhe von 4,00 Meter gut befahrbar sein. Die Anlieferung und Abholung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde hinter der ersten Tür, eine direkte und störungsfreie LKW Anfahrtsmöglichkeit an den Ab- und Beladeort vorausgesetzt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von Ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut nachzuprüfen. Eventuell festgestellte Mängel müssen sofort bei Anlieferung gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietgut zur vereinbarten Zeit sortiert und geordnet bereitstehen. Wartezeiten die nicht durch die Abele Zeltvermietung GmbH zu vertreten sind, werden mit dem jeweils gültigen Entgeldsätzen dem Mieter in Rechnung gestellt. Die vom Mieter zur Verfügung gestellten handwerklich geeigneten Arbeitskräfte sind bei der Abele Zeltvermietung GmbH nicht versichert. Sie sind daher vom Mieter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Der Auf- und Abbau darf nur in Anwesenheit eines Richtmeisters der Abele Zeltvermietung GmbH erfolgen. Sollte durch unvorhergesehene Witterungsverhältnisse (Sturm, Regen, Schnee oder Frost) der Auf- oder Abbau nicht durchführbar sein, so kann der Mieter daraus keine Ansprüche stellen. Bei Abholung / Abbau wird das Mietgut von der Abele Zeltvermietung GmbH nachgeprüft und gezählt. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Zählung und Schadensfeststellung erst in den Lagerräumen der Abele Zeltvermietung GmbH stattfindet. Die Abele Zeltvermietung GmbH garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen keine Verluste oder Beschädigungen entstehen. Das Grillen mit Holzkohle ist in den Zelthallen nicht gestattet.
Bei Selbstabholung durch den Mieter, hat dieser das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei Selbstabholung des Mietgutes durch den Mieter hat dieser für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Sollte der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen können, so hat der Mieter die Abele Zeltvermietung GmbH vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit davon in Kenntnis zu setzen.
Wartungsarbeiten
Der Mieter hat die zur Erhaltung und Sicherung einer Zelthalle, ihrer Umgebung und von Personen erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten auch dann durchzuführen, wenn Zeltschäden durch höhere Gewalt entstehen, die eine Inbetriebnahme unmöglich machen oder den Betrieb unterbrechen. Unsere Festzelte sind nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat demnach bei entsprechenden Wetterverhältnissen für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Wasser bzw. Eis Sorge zu tragen.
Abele Zeltvermietung GmbH
Daimlerstraße 23
D-70825 Korntal-Münchingen
www.abele-zelte.de
info@abele-zelte.de
Zahlungsweise
Rechnungen von uns sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsart zu begleichen, wobei, sofern nicht anderweitig vereinbart, unsere Rechnungen per Vorkasse oder bar bei Selbstabholung zu begleichen sind. Teil und Abschlagszahlung sind jeweils zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder EC- Karten- Lastschriftverfahren bei Selbstabholer.
Mietzeitraum
Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Mietpreis und Auftragsbestätigung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Für Langzeitveranstaltungen gibt es gesonderte Konditionen. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Für jeden darauf folgenden Tag ist die Abele Zeltvermietung GmbH berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.
Reinigung
Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln. Bei ungereinigten Mietgegenständen sowie extremer Verschmutzung ist die Abele Zeltvermietung GmbH berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Versicherung
Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen:
Stornierung
Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen:
- 25% des Auftragswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 60 Arbeitstage vor Mietbeginn.
- 50% des Auftragswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 30 Arbeitstage vor Mietbeginn.
- 75% des Auftragswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn.
- 90% des Auftragswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Stornierung später als 15 Arbeitstage vor Mietbeginn.
- Teilstornierungen werden pro Mieteinheit berechnet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Haftung und Schadensersatz
Bei Personenschäden, Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Dies gilt auch für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchsdiebstahl-, Diebstahls und Vandalismus. Der Mieter haftet für alle Veränderungen, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind. Für die bauseits richtigen und ordnungsgemäßen Anschlüsse der Mietgegenstände ist der Mieter verantwortlich. Entstandene Kosten durch Reparatur- oder Bereitschaftsdienste, werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Zusätzliche Anhängelasten in der Zelthalle bedürfen unserer Zustimmung. Bei aufkommendem Wind hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Zelthallen geschlossen werden. Sollte dies nicht geschehen, müssen alle Schäden, die dadurch verursacht werden, dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Werden die Zelte entgegen unserer Anweisungen ohne eine ordnungsgemäße Befestigung aufgebaut, entfällt jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der Firma Abele Zeltvermietung GmbH. Der Kunde trägt das alleinige Risiko und die Verantwortung für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Befestigung entstehen.
Handling
Der komplette Auf- und Abbau der Zelthallen, Zeltzubehör und Equipment sind in unserem Angebot nicht enthalten. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen besondere Berechnung.
Copyright / Urheberrecht
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